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Geschrieben von .Anna. am 06.08.2014, 1:15 Uhr

Urteil im Fall Ecclestone

Es ist zu lesen, dass das eine Einstellung nach §153a StPO war.

In § 153a StPO heißt es in etwa, eine Einstellung ist machbar, wenn die Auflage an den Beschuldigten (das wäre hier die Zahlung der 100 Mio Dollar) das Interesse an einer weiteren Betreibung des Strafverfahrens beseitigen kann und (! hier kommt das Entscheidende) "die Schwere der Schuld nicht entgegensteht".

Auch wenn Ecclestone super viel verdient (damit versucht sein Anwalt die hohe Zahlung zu erklären), finde ich das bedenklich und wüsste schon gerne, wohin diese Geldauflage fließt. Sie macht wohl immerhin einige Prozente des Gesamthaushalts des Justizressorts in Bayern aus. Das wird kaum einem lokalen Tierschutzvervein zufließen ...

Ohne im Fall drin zu sein und ohne nähere Erklärungen hat das für mich einen unguten Beiklang und ich verstehe jeden, der das als "Freikaufen" empfindet und sich daher im günstigen Fall nur windet, im ungünstigsten Fall abwendet.

Leider kein glorioser Tag für unseren Rechtsstaat.
Und wir kleinen Justizkämpfer vor Ort dürfen das wieder ausbaden und müssen uns doofe Sprüche von wegen "auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand" anhören.
Ein schlechter Tag vor allen Dingen für das Rechtsempfinden der Bürger und - das ist so wichtig - fürs Akzeptieren und damit Funktionieren des Rechtsstaates.

Gruß Anna

 
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