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Geschrieben von Benedikte am 28.10.2016, 14:58 Uhr

Ursel

wenn Du nicht nur diesen artikel, sondern auch aandere über den Vorgang läsest, dann wußtest Du, dass die Verdächtigen abgelehnte Asylbewerber aus Gambia seien und mehrfach schon Straftaten begannen hätten, Eigentumsdelikte und so, also erwiesen.

Und ich habe es so verstanden, dass sich das usgangspost darauf bezog, warum man eben abgelehnte, straffällige Asylbewerber nicht aus deutschland entfernen kann.

denn hätte man sie entfernt- nach Ablehnung des Asylantrags oder bei den ersten Straftaten, dann hätten diese Übergriffe nicht stattgefunden. Kurzum- bei einem freizügigkeit geniessenden Dänen oder Deutschen hätte man sich dessen Anwesenheit nie erwehren können, bei Gambiern oder Afghanen schon.

Sprich- bei letzteren wäre das Vorkommnis vermeidbar gewesen.

 
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