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Geschrieben von Hannehoch6 am 10.08.2011, 11:25 Uhr

Unterhalts Frage ???

Nach welchem Betrag ist der Unterhalt vorher berechnet worden? Wie hoch ist die tatsächliche DIfferenz? Solange der Titel nicht geändert wird, muss der alte Betrag weiter bezahlt werden. Nun sind aber für den Mann 2 weitere Unterhaltspflichtige dazu gekommen, er muss nun eurem Kind und dir Unterhalt zahlen. Schau mal als Orientierungshilfe in die Düsseldorfertabelle, da kann man gut erkennen, ob der Steuerklassenwechsel ausreicht, um euren Unterhalt damit zu finanzieren oder eine Mangelfallberechnung erfolgen könnte oder eben alles beim alten bleibt.
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