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Geschrieben von aiyana2303 am 21.04.2006, 7:13 Uhr

Unterhalt

Also, soviel ich weiß ist das Jugendamt nicht mehr zuständig. Er kann aber auf das zuständige AG (Amtsgericht) und sich dort einen Schein für die Rechtsberatung bei einem RA holen (sofern er nicht erwerbstätig ist). Mit dem Schein kann er dann einen RA seiner Wahl aussuchen, der für ihn dann den Unterhalt berechnet und durchsetzt, die Kosten werden dann vom Staat übernommen. Unterhalt bekommt ein über 18jähriger bis zur Vollendung seiner Ausbildung auf jeden Fall.

lg

Aiyana

 
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