Geschrieben von shinead am 14.03.2019, 16:02 Uhr |
Und wie ist das bei Bewerbungen?
Tatsächlich kommt es da auf die Firma an. In einer kleinen Bäckerei wird man damit ggf. laxer umgehen als in einer Bank oder einem anderen zertifizierten Unternehmen. Bei Online-Bewerbungen stehen meist die Datenschutzbedingungen irgendwo im Kleingedruckten. Ansonsten kann man auch hier in der Datenschutzerklärung meist etwas finden. Grundsätzlich gilt natürlich hier die DGSVO.
Meine Firma sichert z.B. zu, dass Bewerbungsunterlagen nur den Mitarbeitern des Personalbüros und dem jeweils Verantwortlichen zugänglich gemacht werden, alle Kalendereinträge bzgl. der Bewerbung als *privat* gekennzeichnet werden und sämtliche Daten nach spätestens drei Monaten gelöscht werden.
- Frage zur Weitergabe von App-Inhalten - mama.frosch 12.03.19, 21:38
- Re: Frage zur Weitergabe von App-Inhalten - IngeA 13.03.19, 5:57
- Re: Frage zur Weitergabe von App-Inhalten - Nynaeve2019 13.03.19, 7:00
- Re: Frage zur Weitergabe von App-Inhalten - Tini_79 13.03.19, 8:12
- Re: Frage zur Weitergabe von App-Inhalten - IngeA 13.03.19, 9:29
- Re: Nichts ist grundsätzlich für andere nicht zugänglich - cube 13.03.19, 10:17
- Re: Frage zur Weitergabe von App-Inhalten - shinead 13.03.19, 13:50
- Und wie ist das bei Bewerbungen? - Milia80 13.03.19, 17:24
- Re: Und wie ist das bei Bewerbungen? - shinead 14.03.19, 16:02
- Und wie ist das bei Bewerbungen? - Milia80 13.03.19, 17:24