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Geschrieben von Kalogo am 18.09.2005, 1:06 Uhr

Unbedingt den Wahlschein mitnehmen !!

Hallo Claudia,
ohne den Wahlschein geht - für Euch - gar nichts. Sobald Briefwahl beantragt wurde und der Wahlschein verschickt wurde, gibt's einen sogenannten Sperrvermerk im Wählerverzeichnis.
Also : mindestens Wahlschein und Personalausweis mitnehmen !
Als Stimmzettel solltest Du im Wahllokal einen neuen bekommen und die Benachrichtigungskarte ist sowieso nur eine Formsache.

LG und gute Besserung fürs Kind, Julia

 
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