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Geschrieben von momoo am 07.10.2013, 19:01 Uhr

Um Einzelfallentscheidung bitten

bla, bla, dir ist bekannt, das du keinen Anspruch "darauf" hast, bittest aber um Prüfung deines Anliegens und eine Einzelfallentscheidung (heisst nur, dass sich in der Folge weder du noch ein Anderer rechtlich auf die eventuell getroffene Zusage beziehen können )- Also nicht Herr x, der dann sagt: ja bei meiner Nachbarin Frau Conifere haben sie das auch bezahlt und nun will ich auch....

Begründe das die Anwendung sowohl für deine Gesundheit, Wohlbefinden, keine/weniger Schmerzen nötig sind/waren und du damit Folgekosten zu verhindern versuchst (Arbeitsausfall, Kur).

im ersten Schreiben noch keine Vergleiche zu anderen Kassen--ABER bei Absage Nr.1 ruhig noch ein Schreiben hinterher
.....nach meiner Kenntnis... bei Krankenkasse BLUB im Leistungskatalog...du möchtest selbstverständlich nicht wechseln, würdest dich aber eventuell dazu gezwungen sehen....

Standhaft bleiben
eine Absage ist Standart

drück dir die Daumen
momoo

 
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