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Geschrieben von shinead am 09.06.2011, 21:21 Uhr

Treppenhaus gewischt - Nachbarkind ausgerutscht - wer haftet?

Nachbarin B müsste eine Verletzung ihres Sohnes schon nachweisen können. Die Verletzung (z.B. eine Beule) müsste in einen direkten Zusammenhang mit dem Sturz gebracht werden. Da der Arztbesuch nicht unmittelbar nach dem Unfall war, kann der kausale Zusammenhang nicht mehr hergestellt werden. Schmerzensgeld wird sie so nicht kriegen.

Wäre etwas anderes, wenn man mit dem Kind nach dem Sturz zum Doc fährt und der z.B. eine Platzwunde oder einen Bruch behandelt.

Ich würde der Dame einen (handgeschriebenen) Zettel zurück schreiben, dass Du auf die offizielle Mitteilung der Anzeige gegen Dich wartest und die Hergangsschilderung die Du für die Polizei anfertigst, auch in Kopie dem Jugendamt zukommen lässt.

 
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