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Geschrieben von Henriette am 09.06.2011, 19:17 Uhr

Treppenhaus gewischt - Nachbarkind ausgerutscht - wer haftet?

Hallo,

bezüglich der Haftungsfrage für Frau A bin ich nicht sicher, aber dass Frau B ihre Aufsichtspflicht grundsätzlich verletzt, wenn sie einer 12-Jährigen die Aufsicht über zwei kleinere Geschwister überträgt, liegt für mich auf der Hand. Das wäre für mich schon anzeigepflichtig beim Jugendamt, wenn Frau B ihre Kinder grundsätzlich tagsüber allein lässt.

Henriette

 
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