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Geschrieben von malwinchen am 21.11.2009, 8:32 Uhr

todesanzeigen sind KEIN indiz

für das tatsächliche ableben eines menschen... ebenso wenig gräber auf friedhöfen, weil man weder an einen bestimmten friedhof gebunbden ist noch "beerdigen" lassen muss (es gibt auch bspw. seebestattungen).

mach dich mal nicht verrückt, denn ob es diesen kindstod tatsächlich gab, kann dir nur das standesamt sagen... allerdings kann man dort - glaube ich - gebührenpflichtige auskünfte bekommen (zumindest kann man die bspw. für die ahnenforschung bekommen und muss keinerlei nachweis über ein "berechtigtes" interesse nachweisen).

 
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