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Geschrieben von fiammetta am 06.11.2011, 17:30 Uhr

Thema Stalking mit Todesfolge....Es hat sich nichts geändert....

Hi,

ganz schlimm, keine Frage!

Das Problem dürfte, wie so oft sein, dass es darauf ankommt, wie eloquent das Opfer sein Martyrium schildern kann und ob es dafür Belege, d.h. Zeuge und eine Aufstellung der Taten hat. Anderenfalls kommt doch klassischerweise immer erst einmal ein gönnerhaftes "Was wollen Sie denn, junge Frau, der hat halt `was für Sie übrig. Übergehen Sie das doch einfach, sooo schlim wird`s schon nicht sein" und ähnliches Blabla. Solange hier keine sonstigen Straftaten wie z.B. Nötigung, Verleumdung usw. nachweisbar vorliegen, kann die Polizei im Allgemeinen auch nicht eingreifen. Die wenigsten Opfer wenden sich auch an einen RA. Man kann durchaus ein Schreiben aufsetzen lassen, in dem die Taten unter Einbeziehung der jeweiligen Paragraphen und Strafsätzen gelistet werden. Dazu die Ankündigung, das Ganze strafrechtlich verfolgen zu lassen. Wir hatten das Vergnügen mit der Ex meines Herrn Gatten. Nach dem Brief, der ihr bewußt per Einschreiben am Samstag Morgen in Anwesenheit ihres eigenen Gattens zugestellt wurde, war dann endlich Ruhe. Ich gebe allerdings zu, dass das auch kein 100% Mittel ist, denn so mancher Stalker ist definitiv nicht nur meschugge, sondern richtig irre.

LG

Fiammetta

 
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