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Geschrieben von shinead am 10.11.2017, 11:13 Uhr

Taxi schein wird für am. behandlungen abgelehnt

Taxifahrten müssen m.E. immer vom Arzt begründet und vorher beantragt werden. Wenn die Taxirechnungen erst einmal da sind wird rückwirkend so gut wie nie übernommen.

Mein Bruder hatte mal einen Arbeitsunfall. Da hat die BG alle Taxifahrter zur ambulanten Behandlung übernommen. Aber das lief eben nicht über die normale KK.

 
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