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Geschrieben von SusanneZ am 12.11.2009, 22:53 Uhr

@ SusanneZ

ok Oma, da hatte ich dich falsch verstanden ;-)

Dass du Pünktlichkeit erwartest, finde ich auch vollkommen korrekt. Da ich dich bei den Akten verkehrt verstanden habe, nehme ich das natürlich zurück ,;-)

Nur noch zum Kündigen in Anlehnung an das, was uns im Studium ein Rechtsanwalt beigebracht hat:
unentschuldigtes Fehlen bedarf erst mal einer schriftlichen Abmahnung - würde ich jedenfalls zu aller Sicherheit so empfehlen. In aller Regel muss man einen Azubi erst abmahnen - strikter noch als bei einer normalen Arbeitskraft - da beim Azubi wirklich das Erlernen im Vordergrund steht. Eine Abmahnung gilt als Hinweis auf einen Fehler zur zukünftigen Vermeidung des Selben (auch wenn eine Entschuldigung für dich als "ganz normal und logisch" gelten, würde ich nicht unbedingt darauf wetten, dass es ein Richter genauso sieht ;-)). Wenn du bei Wiederholung unentschuldigten Fehlens dann auch noch gut argumentieren kannst, dass (dadurch) Lernfortschritte nicht eintreten und kein Wille zur Besserung besteht (bei Wiederholung nach schriftlicher Mahnung ersichtlich), dann könntest du die Kündigung sicher auch vor Gericht verteidigen. Insofern der Azubi sein Recht einklagt natürlich.

Ich hoffe, ich habe nicht zu wirr geschrieben. Meine Müdigkeit lässt grüßen und ich stapf jetzt in meine Federn ;-) Also, drück dir die Daumen, dass die Azubine aus der härteren Ansprache gelernt hat und würde aber empfehlen die Abmahnung schriftlich zu fixieren, falls ihr bei Wiederholung Nägel mit Köpfen machen wollt.

LG

 
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