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Geschrieben von iriselle am 16.06.2017, 12:07 Uhr

Studienfahrt bezahlen trotz Attest ?

Die Jahrgangsstufe meines Sohnes (18) geht Anfang Juli auf Studienfahrt ( mit zig Sportevents). Natürlich war das schon lange geplant und im Februar haben wir eine Anzahlung geleistet.
Im April hatte er einen Schulunfall und musste am Knie operiert werden, schnell war klar dass er nicht an der Studienfahrt teilnehmen kann.
Anfang Mai war nun der Restbetrag fällig, mein Sohn nahm ein Attest mit in die Schule- diese sagt nun dass wir trotzdem verpflichtet sind den vollen Betrag zu zahlen. Wir würden irgendwann nach der Fahrt das Geld - wohl anteilmäßig - zurück bekommen.
Haben die Schulen denn keine Rücktrittsversicherung ?
Es gab einige Diskussionen und wir haben den Betrag nun bezahlt- ist das rechtens ?

 
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