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Geschrieben von Hubbeldubbel am 27.06.2017, 16:27 Uhr

Streit über Krug nach Bares für Rares

Natürlich kann der Bruder einen verbindlichen Kaufvertrag schließen, 164 BGB. Der Rest ist tatsächlich so, kam der Vertrag zustande und wird nicht erfüllt, gibts Schadenersatz statt der Leistung §281 i.V.m. 280 BGB...

Ich kann mir kein Urteil erlauben, die tatsächlichen Fakten sind ja nicht bekannt aber bei 2500 Euro darf man durchaus ein Gericht bemühen :-) Der Käufer hätte ohne Bankverbindung auch keine Überweisung tätigen können... scheinbar war der Verkauf also der Wille des Verkäufers. Demnach hat man gemäß § 433 BGB zu leisten (die Sache zu übergeben).

Bei Autos passiert dieser klassische Standartfall übrigens öfters :-)

Toller Fall für ne Übungsklausur ;-)

 
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