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Geschrieben von Ebba am 04.12.2011, 11:31 Uhr

stimmt das?

Sprich nochmal bei der Bank vor oder erkundige dich beim Nachlassgericht, m.E. müsste die Möglichkeit bestehen, dass der Dritte im Bunde die anderen beiden Erben gemeinsam schriftlich bevollmächtigt die Bankguthaben zu verteilen/die Konten aufzulösen. Welchen Vollmachttext die Bank da braucht müsste man euch dort sagen können. Möglicherweise können auch zwei der Erben den Dritten als Verwalter einsetzen. Wie gesagt, frag mal nach.
Voraussetzung für Vollmachtserteilungen pp wird aber wohl sein, dass die Erben sich einig sind und gegenseitig vertrauen.

 
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