Geschrieben von Ebba am 04.12.2011, 11:31 Uhr |
stimmt das?
Sprich nochmal bei der Bank vor oder erkundige dich beim Nachlassgericht, m.E. müsste die Möglichkeit bestehen, dass der Dritte im Bunde die anderen beiden Erben gemeinsam schriftlich bevollmächtigt die Bankguthaben zu verteilen/die Konten aufzulösen. Welchen Vollmachttext die Bank da braucht müsste man euch dort sagen können. Möglicherweise können auch zwei der Erben den Dritten als Verwalter einsetzen. Wie gesagt, frag mal nach.
Voraussetzung für Vollmachtserteilungen pp wird aber wohl sein, dass die Erben sich einig sind und gegenseitig vertrauen.
- stimmt das? - denny71 04.12.11, 11:00
- Re: stimmt das? - Fru 04.12.11, 11:12
- FRU - bobfahrer 04.12.11, 12:10
- BOBFAHRER! - Fru 04.12.11, 12:42
- Re: stimmt das? - shinead 04.12.11, 13:14
- Re: stimmt das? - Steffi528 04.12.11, 13:34
- FRU - bobfahrer 04.12.11, 12:10
- Re: stimmt das? - Leena 04.12.11, 11:16
- Re: ja- die bank setzt nicht auseinander - Benedikte 04.12.11, 11:34
- Re: stimmt das? - veralynn 04.12.11, 11:22
- Re: stimmt das? - denny71 04.12.11, 11:36
- Re: stimmt das? - Ebba 04.12.11, 11:31
- Re: stimmt das? - bobfahrer 04.12.11, 12:14
- Re: bobfahrer - denny71 04.12.11, 13:30
- erbschaftsvollmacht - .mms. 04.12.11, 18:48
- Re: bobfahrer - Christine70 04.12.11, 19:33
- Re: bobfahrer - denny71 04.12.11, 13:30
- Re: stimmt das? - Caipiranha 05.12.11, 14:34
- Re: stimmt das? - Fru 04.12.11, 11:12
Ich moechte einen mond anpflanzen..
Wer noch "nettes" Kinderspielzeug zu Weihnachten sucht: Fister Filly ist da! :D
Wetten Das?
Ich glaube, eine kollegin
"Wenn Frauen Auto fahren, gibt es mehr Homosexualität"
Email-Adresse Account ....
Toll
Total unwichtig,aber trotzdem schön.....
Augenlasern - Erfahrungen, insbes. München?