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Geschrieben von Danyshope am 04.03.2017, 23:13 Uhr

Steuerklasse 4 und nur halber Kinderfreibetrag

Die Eltern sind nicht mit einander verheiratet. Sprich Ehemann hat ein unehelichen Kind. Oder Ehefrau. Oder Kind stammte aus einer vorherigen Beziehung. Beide Eheleute müssen auch die leiblichen Eltern sein und miteinander verheiratet sein für den vollen Kinderfreibetrag .

 
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