Geschrieben von Danyshope am 04.03.2017, 23:13 Uhr |
Steuerklasse 4 und nur halber Kinderfreibetrag
Die Eltern sind nicht mit einander verheiratet. Sprich Ehemann hat ein unehelichen Kind. Oder Ehefrau. Oder Kind stammte aus einer vorherigen Beziehung. Beide Eheleute müssen auch die leiblichen Eltern sein und miteinander verheiratet sein für den vollen Kinderfreibetrag .
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- Steuerklasse 4 und nur halber Kinderfreibetrag - Herbstsonne30 04.03.17, 21:43
- Re: Steuerklasse 4 und nur halber Kinderfreibetrag - Julie 04.03.17, 22:38
- Re: Steuerklasse 4 und nur halber Kinderfreibetrag - Tini_79 04.03.17, 22:42
- Re: Steuerklasse 4 und nur halber Kinderfreibetrag - Tini_79 04.03.17, 22:42
- Re: Steuerklasse 4 und nur halber Kinderfreibetrag - Danyshope 04.03.17, 23:13
- Re: Steuerklasse 4 und nur halber Kinderfreibetrag - Julie 04.03.17, 22:38
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