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Geschrieben von Püminsky am 28.04.2011, 15:50 Uhr

Sittenwidrig...??

Ein vereinbarter Lohn ist sittenwidrig, wenn er um mehr als ein Drittel unter dem Vergleichslohn liegt (also einem Tariflohn aus gleicher Branche).
*jetzt klugscheissend zum KiGa rausch*
:)))

 
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