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Geschrieben von malwinchen am 10.05.2011, 7:42 Uhr

sicherlich ist fast jeder mit irgendwelchen daten bei irgendwelchen behörden erfasst,

aber zum einen dürfen diese nicht ohne besonderen anlass (bspw. amtshilfeverfahren auf antrag) abgeglichen werden. zum anderen sind die grundlagen für die datensammlungen meist so unterschiedlich, dass es schwer ist, die datensätze deckungsgleich und ohne mehrfacheinträge zu sammeln. ein bsp, schaust du beim statistischen landesamt auf die einwohnerzahl einer gebietskörperschaft, die truppenstandort für bspw. britische streitkräfte istund deren zahlen durch das melderegister erhoben wurde und vergleichst diese mit der zahl, welche die bundesagentur für arbeit angibt, wirst du eine eklatante differenz in der absoluten zahl sehen - die agentur erfasst nämlich nur einwohner, die für den arbeitsmarkt relevant sind (das schließt auch kinder und rentner ein).

ein anderes beispiel: allein aus der anzahl der mülltonnen kann bspw. nicht ermittelt werden, wieviele sog. bedarfsgemeinschaften tatsächlich in einem haus unter den gemeldeten personen existieren, wenn keiner der bewohner alg II bezieht. außerdem dürften auch solche datensammlungen nicht ohne weiteres angeglichen werden.

es gibt noch unendlich viele beispiele... ergo: wer ganz konkrete antworten haben will, muss diese durch eine befragung erheben.

 
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