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Geschrieben von Ralph am 21.09.2004, 16:04 Uhr

@Schwoba-Papa

Hi Schwoba-Papa,

das Problem, und darüber lohnt es sich wirklich zu diskutieren, ist ja die Wertekollision, was z.B. mit einem Vergewaltiger oder Mörder zu tun ist, dem zuhause aufgrund politischer Taten der Galgen droht.
Ich sehe ja schon das Dilemma, das wir einerseits die Todesstrafe nicht haben (zurecht), demzufolge in Länder mit Todesstrafe nicht abschieben wollen (kann ich nachvollziehen), aber nachdenklihc werden, wenn die konsequente Umsetzung dieser Ansicht dazu führt, daß wir Schwerstkriminelle evtl. nicht abschieben... tja, und damit habe ich dann doch Bauchschmerzen, trotz Ablehnung der Todesstrafe.

Die Frage heißt also: Kann es im Einzelfall erlaubt sein, aufgrund der kriminellen Energie des Täters diesen in sein Heimatland abzuschieben, auch wenn dort seine körperliche Integrität gefährdet wäre?

Ich habe dies für mich bejaht, weiß aber auch, daß dies nur unter strengen Kriterium durchgeführt werden sollte.

Viele Grüße
Ralph/Snoopy

 
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