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Geschrieben von eviba am 05.10.2011, 22:06 Uhr

Schwerbehinderung - Vorstellungsgespräch

Hallo Erzangie,

Du "musst" nicht angeben dass Du schwerbehindert bist, allerdings gibt es gerade im öffentlichen Dienst die vorgabe, dass BewerberInnen mit Schwerbehinderung bei "gleicher Eignung bevorzugt" eingestellt werden (sollen/ müssen). Bei einem GdB von 70 hast du 5 Tage mehr Urlaub im Jahr (bei 5- Tage- Woche - bei 6-Tg.Wo sind es 6). Außerdem kannst Du in Deine Lohnsteuerkarte den Steuerfreibetrag von 890,- € eintragen lassen. - Sollten bei einem Arbeitgeber nicht mind. 5% der Beschäftigten schwerbehindert sein, muss er sog. Ausgleichszahlungen entrichten. Es kann also für ihn von Vorteil sein, Dich einzustellen.

Übrigens darf der AG nicht nach Deiner/ einer Schwerbehinderung fragen. das wäre ein Verstoß gegen das AGG - aber es ist in Deinem Fall sicher nicht falsch, wenn Du Deinen Ausweis (nicht den Bescheid!) in Kopie vorlegst. Ich formuliere in Bewerbungsgesprächen immer: "Sie haben einen GdB von xx (z.B. 70) - Glauben Sie, dass sie trotz dieser Behinderung den Aufgaben der Stelle gewachsen sind?" Dann kommt (meist) eine ehrliche Antwort...

Weitere Nachteilsausgleiche für Dich bei GdB 70:

GdB 70

•Ansatz der tatsächlichen Kosten oder 0,30 €/km für Fahrten zur Arbeitsstätte mit dem Kfz als Werbungskosten
•Abzugsbetrag für Privatfahrten bei Merkzeichen G: bis zu 3.000 km x 0,30 € = 900 €
•Erwerb der Bahn Card 50 zum halben Preis

Wenn Du noch Fragen hast - ich bin die Schwerbehindertenvertretung in unserem Amt...

VG eviba

 
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