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Geschrieben von Ebba am 05.10.2011, 21:53 Uhr

Schwerbehinderung - Vorstellungsgespräch

Eine Offenbarungspflicht besteht von Deiner Seite aus IMHO nicht.
Umstritten ist, ob der Arbeitgeber, nach Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes noch nach einer Schwerbehinderung fragen darf (vorher durfte er nach der Rechtsprechung immer). Wenn er nicht fragen darf, dann dürftest du bei der Antwort lügen. Allerdings kann man sich vorstellen, wie begeistert ein AG reagiert, wenn ein ArbN, nachdem er im Vorstellungsgespräch die Frage nach der Schwerbehinderung verneint hat, nach Abschluss des Arbeitsvertrages den Schwerbehindertenausweis aus der Tasche zieht. Das kann das Arbeitsverhältnis dann schon sehr belasten.
Etwas anderes ist es, wenn du nicht vorhast deine Schwerbehinderung nach Abschluss des Arbeitsvertrages zu erwähnen, was du natürlich im Laufe der Zeit, zB bei einer Kündigung dann doch tun kannst.

Letztendlich musst du wissen, mit welcher Situation du besser klar kommst. ich würde eine derartige Frage vmtl. wahrheitsgemäß beantworten.

Genaueres zur aktuellen Rechtslage kann man Dir vielleicht auch beim zuständigen Integrationsamt geben. Vielleicht hast du morgen früh noch Zeit für einen Anruf.

 
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