Forum Aktuell

Aktuelles und Neuigkeiten

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Babsorella am 15.07.2014, 12:51 Uhr

Schulranzen nach 1,5 Jahren kaputt

Naja, die Gewährleistung greift aber nur, wenn bei Ablieferung ein Fehler vorlag. Sollte der Fehler erst später aufgetreten sein, gibt es keine Gewährleistung. Taucht der Fehler in den ersten 6 Monaten nach Ablieferung auf, wird gesetzlich vermutet, dass der Fehler bei Ablieferung vorlag; ansonsten muss man das als Käufer selbst beweisen. Bei einen Gebrauchsartikel wie einem Ranzen, der ja auch ziemlicher Belastung und ggf. nicht sorgsamem Umgang ausgesetzt ist, wird man mit Gewährleistung wahrscheinlich nichts. Kulanz und Garantie (falls es die geben sollte - ist etwas anderes als Gewährleistung und absolut freiwillig vom Hersteller) kann natürlich trotzdem gehen.

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.