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Geschrieben von Ebba am 05.09.2011, 14:55 Uhr

Scheidung = Kündigung??

In aller Regel wird in katholischen/kirchlichen Einrichtungen nicht die Scheidung zum Anlass für eine Kündigung genommen, sondern die Wiederheirat. Ggf. ist das auch abhângig von ihrer Konkreten Tätigkeit/Position. An die Leitung werden andere Anforderungen gestellt als an die Reinigungkraft.

In den Bistümern existieren sog. Grundordnungen für den kirchlichen Dienst im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse, im Einzelfall heißen sie vielleicht auch anders. Darin geregelt sind die Loyalitätsanforderungen an die MA und Gründe, die beinahe in jedem Fall ein Kündigung erfordern.

http://www.google.de/search?q=grundordnung+des+kirchlichen+dienste s&ie=UTF-8&oe=UTF-8&hl=de&client=safari

Ein neueres Urteil zum Thema, was sich mit dem Selbstbestimmungsrecht der Kirche befasst findet ihr hier:

http://www.hensche.de/Arbeitsrecht_aktuell_Kuendigung_Chefarzt_Kirche_L AG_Duesseldorf_5Sa996-09.html

http://www.stern.de/panorama/landesarbeitsgeric ht-katholische-kirche-darf-wiederverheiratetem-chefarzt-kuendigen-1579233.html
Bevor Deine Freundin in Panik gerät sollte sie sich an die Mitarbeitervertretung oder ggf auch den Träger wenden, ob sie bei einer Scheidung mit einer Kündigung rechnen muss.

 
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