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von Herbstsonne30  am 27.09.2013, 23:27 Uhr

Satz auf einer Einladung macht mich stutzig

Unsere Stadtbibliothek hat im Sommer für Grundschulkinder eine Leseaktion durchgeführt. Jedes Kind, was teilgenommen hat, kann etwas gewinnen. Für die Verlosung gab es eine persönliche Einladung per Post.

Nun steht auf der Einladung folgender Absatz:

"Mit der Teilnahme an der Veranstaltung erteilt der Besucher dem Veranstalter das übertragbare Recht, Bildaufnahmen sowie mündliche Statements des Besuchers uneingeschränkt, unbegrenzt und unentgeltlich zu nutzen, zu bearbeiten und davon Aufzeichnungen herzustellen sowie diese selbst oder durch Dritte auszustrahlen und in den Bereichen der audiovisuellen Medien zu nutzen.
Für die Preisverlosung ist der Rechtsweg ausgeschlossen."


In der Schule dürfen meine Kinder für Veröffentlichungen in Zeitung oder Internet nicht fotografiert / gefilmt werden. Die Eltern können detailliert festlegen, was erlaubt ist und was nicht.
Deswegen stellen sich mir bei diesem Absatz der Einladung alle Haare zu Berge.

Leider habe ich versäumt, bei der Stadt nachzufragen, wie es sich verhält, wenn man mit diesem Absatz nicht einverstanden ist. Und die Verlosung ist schon dieses Wochenende.

Was würdet ihr machen?

1. Auf die Veranstaltung verzichten und damit dem Kind die Chance auf einen Gewinn zu nehmen?

ODER

2. Auf der Einladung vermerken, dass man damit nicht einverstanden ist? (Die Einladung muss als Los in die Lostrommel geworfen werden.)

 
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