Forum Aktuell

Aktuelles und Neuigkeiten

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von shinead am 01.10.2013, 13:34 Uhr

@SST

Das ist m.E. die Ausnahme einer Ausnahme.

Grundsätzlich gilt Umlage gem. BGH Urteil vom 20.9.2006 AZ: VIII ZR 103/06) dass die Kosten für den Aufzug weder eine unangemessene Benachteiligung noch eine überraschende Klausel darstellen, so dass die Umlage der Wartungskosten auch auf die Erdgeschossmieter betrifft.

Wenn also Fahrstühle bereits im Neubau vorhanden waren, hat der Eigentümer im Erdgeschoss keine Möglichkeit die Kosten irgendwie zu verhindern.

Eine Eventualeinladung (sollte die ETV nicht beschlussfähig sein, so laden wir sie am gleichen Tag, eine halbe Stunde später... etc.) muss in der Teilungserklärung entsprechend geregelt sein.
Viele ältere Teilungserklärungen haben den Passus (leider) nicht drin.

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.