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Geschrieben von Hannehoch6 am 06.09.2011, 10:56 Uhr

SGBII und Kinderbetreuung für mich sehr Aktuell

sie hat dir lediglich einen Vorschlag unterbreitet. Die Erziehungsgewalt und damit auch die Bestimmung, welche Schule die Kinder besuchen, liegen bei dir allein, du führst gute Gründe an, die dir keiner absprechen kann.

Trotzdem, erkundige dich, ob es nicht die Möglichkeit einer Hortbetreuung im Umfeld der Wahlschule gibt. Ansonsten kann man auch von dort eine Betreuung organisieren, hauptsache das Geld stimmt und wenn das Amt den Wunsch hegt, dich Vollzeit unterzubringen, sind diese Kosten voll zu übernehmen, so dass deiner beruflichen Zukunft nichts mehr im Wege steht.

Außerdem spielt auch noch die Betreuungszeit im Kindergarten eine Rolle.

Eine Ganztagsschule hört sich natürlich erst einmal super an aber was ist mit den Betreuungszeiten in den Ferien? Diese scheint dort auch nicht vorhanden zu sein.

 
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