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Geschrieben von hgmeier am 08.10.2013, 18:18 Uhr

SGB VII

Ein Blick ins SGB VII bzw. dessen Kommentierung hilft weiter.

Bei der gesetzlichen Unfallversicherung ist eigenwirtschaftliches Handeln nicht einbezogen. Dazu gehört der Klogang und auch das Essen. Das ist nichts Neues und gilt für Schüler wie für Arbeitnehmer.


Ich frage mich nur wo das Problem ist. Schließt ihr für den Privaten Klogang auch eine private Unfallversicherung ab?

 
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