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Geschrieben von ajnam75 am 10.01.2006, 19:49 Uhr

SCHIMMEL IN DER WHG !!

du musst es dem vermieter mitteilen und behebung des schadens fordern, in dem du ihm eine frist gibst. wenn er der nicht nachkommt kannst du die miete bis 20 % mindern, vorher nicht.

viel erfolg

 
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