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Geschrieben von 3 mal mami am 10.01.2006, 15:31 Uhr

SCHIMMEL IN DER WHG !!

HAllo heute melde ich mich mal wieder mit einem für mich aktuiellem Problem.

Vll.kann miur jemand helfen auf der gesamten rechten wohnungshälfe habe ich in jedem Raum oben an der Decke einen breiten streifen schimmel der sich jedes jahr um die kalte jahreszeit bildet ich behandle das schon das dritte jahr ...erfolglos!!
(mit einem antischimmelmittel aus dem fachhandel. Ich bekomme es immer nur kurzfriswtig weg über den sommer habe ich ruhe aber es kommt jedes jahr aufs neue wieder,mittlerweile ist es aber unerträglich ich bekomme es einfach nicht in den Griff dieses jahr :-(

2 Heizungen gehen nicht (WC und Küche) dort (im WC) ist es auch am schlimmsten.

Nun möchte ich meinen Vermieter schriftlich darauf hinweeisen, ich weiß aber nicht genau wie sich das verhält, kann ich eine Mietminderung fordern? Wenn ja wie viel denn??

wäre echt nett wenn mir dazu jemand etwas sagen könnte ich bin am verzweifeln und suche bereitsa nach einer anderen WHG aber 4 Zi.Wohnungen sind schwer zu finden :-(

Wäre um jeden RAt dankbar.

MFG 3MM

 
11 Antworten:

Re: SCHIMMEL IN DER WHG !!

Antwort von saulute am 10.01.2006, 15:33 Uhr

Ich kann dir leider nicht helfen, aber ich würde schleunigst aus der Wohnung ausziehen. weißt du wie giftig der Schimmel ist?

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kl. Nachtrag...

Antwort von 3 mal mami am 10.01.2006, 15:34 Uhr

ich weiß das mein vermieter mir wieder mit der Geschichte vom richtig lüften kommen wird, jedoch ist auch im Hausflus außerhalb meiner WHG der Schimmel an den Wänden.
Werde das auch so im Schreiben aufsetzen.

Und sorry wegen meiner tippfehler ;-)

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Ja saulute ich weiß es :-(

Antwort von 3 mal mami am 10.01.2006, 15:36 Uhr

Ich bin sooo doof überhaupt versucht zu haben es in den griff zu bekommen, ich habe es schon einmal telefonisch gemeldet daraufhin bekam ich nur eine Broschüre wie ich zu lüften habe , und ich BIN AUF DER SUCHE nach einer neuen WHG jedoch gestaltet sich das nicht so einfach :-( tue aber mein bestes bis dahin sehe ich aber nicht ein die volle miete zu zahlen

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Re: SCHIMMEL IN DER WHG !!

Antwort von emmal j. am 10.01.2006, 15:37 Uhr

Wie...die Heizungen gehen nicht?
Schimmel?

Du bist verpflichtet, den VM unverzüglich auf Schäden hinzuweisen, damit er eine Chance hat, sie in Ordnung zu bringen...

Nachher kann ER Dir noch was, weil ihm das Haus unterm Ar+++ wegfault und Du nicht bescheid gibst.

Frag mal hier im Forum:

http://www.123recht.net/default.asp


Ich als VM wär nämlich schon sauer, wenn ich da net bescheid wüßt...
lg!

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emmalj. >siehe nachtrag

Antwort von 3 mal mami am 10.01.2006, 15:39 Uhr

die speisen mich ewig ab :-(
ist ne Große Wohnungsgesellschaft des juckt die nen scheißdreck,ehrlich

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Ja

Antwort von tinai am 10.01.2006, 16:20 Uhr

na klar kannst DU mindern.

Du musst die Minderung nur ankündigen und dann auch mindern (es gibt irgendwelche Fristen, googel einfach einmal).

Die möglichen MInderungen für nicht funktionierende Heizungen sind relativ hoch und damit schmerzhaft für den Vermieter. Ich spreche aus Erfahrung.

Falls Du Mitglied im Mieterschutzbund bist (würde sich bei Deiner Wohnungssituation vielleicht empfehlen, obwohl das der letzte Verein ist, für den ich Werbung machen würde), dann kannst Du dich da kostenlos und anwaltlich beraten lassen. Die haben auch die Tabellen über die übliche Rechtssprechung in solchen Angelegenheiten.

Gruß Tina

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Klar speisen die Dich ab...

Antwort von tinai am 10.01.2006, 16:22 Uhr

..Du bezahlst ja auch brav die Miete. Das einzige Druckmittel, das Du hast, ist die Minderung und dann tatsächlich auch entsprechend weniger zu überweisen.

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danke für die infos ;-)

Antwort von 3 mal mami am 10.01.2006, 16:34 Uhr

werde also nochmals SCHRIFTLICH auf die Mängel hinweisen und eine frist setzen,wenn sich nix tut übernimmts mein anwalt.

den frag ich auch wie ich am besten vorgehen kann

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also ich würde auch Mietminderung machen......

Antwort von flo03 am 10.01.2006, 17:17 Uhr

...und das auch ankündigen. Vor allem auflisten was net geht und eine Frist setzen. Wenn sie sich net rühren würde ich einen Anwalt einschalten und gegebensfalls das Gesundheitsamt. Schliesslich geht es auch auf deine Gesundheit. Vor allem würde ich auch ein Gutachter kommen lassen. Damit er dir bestätigen kann das du a alles richtig gemacht hast und b das es sein Fehler ist.

LG

Claudia

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Neeeneee 3m

Antwort von tinai am 10.01.2006, 17:45 Uhr

Schriftlich Mängel benennen und schriftlich mitteilen, dass Du ab sofort die Miete minderst um rund 25%. 20 % sind bei nicht funktionierender Heizung durchaus üblich. Schimmel sicher noch mehr! Greif ruhig hoch, der Leidensdruck muss für die da sein und wegen einer Mietminderung können die Dich längst nicht rausklagen.

Wenn Du nur schreibst, wennn dann juckt die das gar nicht.

Gruß Tina

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Re: SCHIMMEL IN DER WHG !!

Antwort von ajnam75 am 10.01.2006, 19:49 Uhr

du musst es dem vermieter mitteilen und behebung des schadens fordern, in dem du ihm eine frist gibst. wenn er der nicht nachkommt kannst du die miete bis 20 % mindern, vorher nicht.

viel erfolg

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