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von DecafLofat  am 15.12.2017, 8:56 Uhr

Ruhestörung durch 5jährigen; oder: Dürfen Kinder in der Wohnung rennen?

Kinderlärm ist Zukunftsmusik.
Und ja, das fällt unter die Kategorie normale wohngeräusche, Kinder dürfen das. Bloss nicht kuschen und klein beigeben, sonst züchtest du dir ein magengeschwür. Wenn er sich nachhaltig gestört fühlt muss er den Vermieter kontaktieren und der veranlasst dann weiteres, so was nicht freiwillig von deiner Seite aus anbieten, damit gehst du i die passive bücklingsposition und machst dich angreifbar.

Aus diesem Grund (und platzmangel, ich war mit nr 3 schwanger) haben wir unsere schicke stadtwohnung verlassen und sind nun im Eigenheim. Mit Kindern rundherum und alle trampeln in den teppenhäusern und schreien im Garten, aber Hey, es sind Kinder.

Schenk ihnen doch lärmschutzkopfhörer zu Weihnachten.

 
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