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Geschrieben von Ralph am 14.05.2014, 13:54 Uhr

Rückzahlung in einer Summe bei laufendem Bezug nicht möglich...

Hallo,

zum konkreten Sachverhalt kann und will ich nichts sagen. Da auch Deine Beratungsstelle geäußert hat, daß die Forderung zurecht besteht, konnte Dein Widerspruch keinen Erfolg haben (und nach Deiner Schilderung hast Du gegen die Forderung Widerspruch eingelegt, nicht gegen eine Einziehung in einer Summe).

Bekommst Du ALG II von einem Jobcenter? Dann solltest Du einmal Deinen Rückforderungsbescheid GENAU durchlesen, dort ist eine Adresse und auch eine Telefonnummer angegeben, an die Du Dich hinsichtlich der Rückzahlungsmodalitäten wenden kannst.

Du schreibst nicht, weshalb es zu Zuvielzahlungen gekommen ist. Grundsätzlich dürfen die Jobcenter gegen die monatliche SGB II-Leistung aufrechnen (§43 Abs. 1 SGB II). In der Praxis sind das meistens 10% des Regelsatzes (bei Alleinstehenden derzeit 39,10 Euro). Hast Du etwas nicht mitgeteilt, z.B. Einkommen, sind 30% des Regelsatzes als Tilgungsrate anzusetzen, das sind bei 391,- Euro monatlich 117,30 Euro (§ 43 Abs. 2 SGB II).

Die gesamte Summe kann man fordern, wenn beispielsweise bei Antritt einer Arbeit im letzten Monat 1200,- € gezahlt worden sind, der Lohn aber 2500,- netto beträgt. Dann macht Ratenzahlung wenig Sinn, das Amt ist schließlich keine Wohlfahrtsbank, die zinslose Darlehen in diesen Fällen vergibt. Da kann man durchaus die zeitnahe Erstattung fordern.

Bei laufendem Bezug wie in Deinem Fall ist eine Zahlung in einer Summe dagegen abwegig.

Also, erst einmal bei der im Bescheid angegebenen Dienststelle sich melden. Und bitte keine Ratenzahlungen ála 5, 10 oder 20,- € vorschlagen, das ist bei höheren Forderungen einfach sachfremd.

Ralph

 
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