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Geschrieben von Maximum am 06.06.2011, 13:35 Uhr

Revision im Fall Kachelmann...

Die Staatsanwaltschaft Mannheim hat Revision gegen den Freispruch des Wettermoderators Jörg Kachelmann eingelegt.

Das Mannheimer Landgericht hatte den 52-Jährigen am vergangenen Mittwoch vom Vorwurf der Vergewaltigung seiner Ex-Geliebten aus Mangel an Beweisen freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte in dem 44 Verhandlungstage andauernden Prozess hingegen eine Haftstrafe von vier Jahren und drei Monaten für Kachelmann gefordert.

oh je...was dieser Prozess kostet...am ende kommt doch nix dabei raus....

 
7 Antworten:

Re: Revision im Fall Kachelmann...

Antwort von JaMe am 06.06.2011, 13:52 Uhr

Wenn jeder so denken würde, würden viele Verbrecher immer noch frei rumlaufen.

Ich denke mal, die haben einen guten Grund, Revision einzulegen. Und zumindest das Opfer / "Opfer" dürfte beruhigt sein, dass noch nicht alles vorbei ist. Denn die dürfte dieser "Freispruch" nicht wirklich geschmeckt haben. Und es ist ja auch kein Freispruch wegen bewiesener Unschuld. Daran muß man immer denken. Er könnte es durchaus getan haben.

Ich selber weiß nicht, was ich von der ganzen Sache halten soll. Mir war der Kachelmann immer sehr sympathisch. Aber wenn er das wirklich getan hat, dann kann der Prozess gerne eine Menge Steuergelder kosten. Denn Vergewaltiger MÜSSEN bestraft werden. Und hart bestraft. Denn nur so kann es auf potentielle Vergewaltiger abschreckend wirken.

lg JaMe

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Re: Revision im Fall Kachelmann...

Antwort von Maximum am 06.06.2011, 14:24 Uhr

hm...er sagt ich wars nicht...sie sagt er wars...wirkliche Beweise hat keiner...er kann recht haben...sie auch....worauf wird es hinauslaufen ohne WIRKLICHE Beweise.....

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Re: Revision im Fall Kachelmann...

Antwort von JaMe am 06.06.2011, 14:35 Uhr

Ich habe ja nicht gesagt, DASS er es war. Tatsächlich habe ich gesagt, dass ich auch nicht so genau wüßte, was ich davon halten solle. Aber denk mal an das Opfer / "Opfer". Da es nur ein Freispruch aus Mangel an Beweisen ist und nicht aus bewiesener Unschuld, stehen die Chancen bei einer Revision gar nicht so schlecht. Und aus ihrer Sicht kann ich verstehen, das sie - bzw die Staatsanwaltschaft für sie - weiter kämpft. Ich würde es genauso machen.

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Re: Revision im Fall Kachelmann...

Antwort von Christine70 am 06.06.2011, 14:47 Uhr

das war doch klar wie das amen in der kirche

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Re: Revision im Fall Kachelmann...

Antwort von Maximum am 06.06.2011, 14:59 Uhr

und genauso klar wäre es auch wenn der schuldig gesprochen wäre...mal abwarten...palim...palim...

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Die Revision wird nur nichts bringen, denke ich...

Antwort von Ralph am 06.06.2011, 15:28 Uhr

1. Verurteilt werden darf nur, wem die vorgeworfene Tat nachgewiesen werden kann. Das sollte Konsens sein.

2. Anders als im Fall Strauss-Kahn hat die Anklage lediglich Indizien, es gibt keinerlei DNA-Spuren o.ä.

3. Das Opfer hat sich teilweise in Widersprüche verwickelt, weshalb die Anklage zurückrudern mußte. Das ist eine Feststellung und absolut keine Wertung hinsichtlich der Frau, ist aber für die Strategie der Anklage gerade zu desaströs.

Das alles ist sehr dünn und mager und bietet unglaublich viel Angriffsfläche für die Verteidigung. Deshalb erwarte ich nicht, daß die Revision erfolgreich sein wird, es sei denn, es wären ganz neue Beweise eingetroffen, was ich mir aber nicht denken kann.

Vergewaltiger müssen verurteilt werden, aber auch bei ihnen muß der Nachweis erbracht werden, das ist die Crux. Grundsätzlich muß sowohl für ihn als auch Strauss-Kahn zunächst einmal die Unschuldsvermutung gelten.
Kaffeesatzleserei und vorverurteilende Lynchjustiz darf in der Juristerei keinen Platz haben, sonst haben wir bananenrepublikartige Zustände, deren Opfer jeder von uns jederzeit selbst werden könnte.

Ralph

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Außerdem:

Antwort von mozipan am 06.06.2011, 16:54 Uhr

1.
Wurde die Revision lediglich fristwahrend eingelegt. Sobald die Urteilsbegründung des Gerichts vorliegt, wird dann geprüft, ob es überhaupt Revisionsgründe gibt und erst dann wird die Revisionsbegründung verfasst oder eben die Revision zurückgenommen.

2.
Prüft das Revisionsverfahren, sofern die nächste Instanz dieser stattgibt, lediglich, ob Verfahrensfehler vorliegen.

In einem Revisionsverfahren geht es nicht um den Fall an sich, sondern um das Verfahren, dass sich mit dem Fall befasst hat.

3.
Nur wenn der Revision stattgegeben wurde und das Revisionsverfahren zur Urteilsaufhebung führt, dann kann es eventuell ein neues Verfahren geben. Aber nur dann.

4.
Wenn es vernünftige Gründe gäbe, hätte man Berufung eingelegt. Die STA hat aber nichts in der Hand, womit sie eine ordentliche Berufungsbegründung verfassen könnte.

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