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Geschrieben von tweenky am 09.09.2013, 19:59 Uhr

Resturlaub bei Arbeitsvertragende

In diesem Fall läuft aber der AV mit dem Jahresende aus. Hier gab es keine Kündigung.

Ich vermute, dass der Urlaub in diesem Fall verfällt - da der AV ausgerechnet am Jahresende ausläuft, sonst wäre es wohl anders. Die Überstunden müssten bezahlt werden, außer es handelt sich um "Vertrauensarbeitszeit".

 
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