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Geschrieben von taschentuch am 26.10.2005, 0:45 Uhr

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Kein generelles Adoptionsrecht für Homosexuelle

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (ECHR) in Straßburg urteilte jetzt, dass Länder der Europäischen Union Schwulen und Lesben das Adoptionsrecht verweigern können.

Die Entscheidung fiel mit vier zu drei Stimmen. Begründet wurde der Entschluss, dass sich Wissenschaftler uneinig seien, ob Kinder in ihrer Entwicklung Nachteile erfahren, wenn sie bei gleichgeschlechtlichen Eltern aufwachsen. Zudem verstoße die Weigerung weder gegen das in der Europäischen Menschenrechtskonvention garantierte Recht auf Achtung des Familien- und Privatlebens noch gegen das Diskriminierungsverbot.

 
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