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Geschrieben von shinead am 28.06.2011, 11:17 Uhr

rechtliche Frage: Rechnung Elektrik... Firma ....

Ich würde die Rechnung zurück schicken, mit dem Vermerk, dass die Firma nicht beauftragt wurde und keine Arbeiten im Haus durchgeführt hat.

Zusätzlich würde ich darauf verweisen, dass von Herrn X eine Rechnung vom ... über den Betrag Y vorliegt und diese ordnungsgemäß gezahlt wurde. In der Rechnung seien alle bisher geleisteten Arbeiten abgegolten.

Dir liegen keine von Dir abgezeichneten Stundenzettel/Leistungsnachweise vor, mit denen der Anspruch auf Zahlung bewiesen werden kann.

Genau das ist der Grund, warum ich bei Handwerkern (auch Kumpels, Rechnung ist Rechnung) auf Stundennachweise bestehe!

 
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