Geschrieben von shinead am 28.06.2011, 11:17 Uhr |
rechtliche Frage: Rechnung Elektrik... Firma ....
Ich würde die Rechnung zurück schicken, mit dem Vermerk, dass die Firma nicht beauftragt wurde und keine Arbeiten im Haus durchgeführt hat.
Zusätzlich würde ich darauf verweisen, dass von Herrn X eine Rechnung vom ... über den Betrag Y vorliegt und diese ordnungsgemäß gezahlt wurde. In der Rechnung seien alle bisher geleisteten Arbeiten abgegolten.
Dir liegen keine von Dir abgezeichneten Stundenzettel/Leistungsnachweise vor, mit denen der Anspruch auf Zahlung bewiesen werden kann.
Genau das ist der Grund, warum ich bei Handwerkern (auch Kumpels, Rechnung ist Rechnung) auf Stundennachweise bestehe!
- rechtliche Frage: Rechnung Elektrik... Firma .... - Jordis 28.06.11, 11:06
- Re: rechtliche Frage: Rechnung Elektrik... Firma .... - caju 28.06.11, 11:15
- Re: rechtliche Frage: Rechnung Elektrik... Firma .... - shinead 28.06.11, 11:17
- Re: rechtliche Frage: Rechnung Elektrik... Firma .... - Jordis 28.06.11, 11:22
- Re: rechtliche Frage: Rechnung Elektrik... Firma .... - bobfahrer 28.06.11, 11:53
- Re: rechtliche Frage: Rechnung Elektrik... Firma .... - Aprilscherz2000 28.06.11, 12:02
- Re: rechtliche Frage: Rechnung Elektrik... Firma .... - tattie 28.06.11, 12:38
- Re: rechtliche Frage: Rechnung Elektrik... Firma .... - Wonny-ist-daaa! 28.06.11, 12:43
- Re: rechtliche Frage: Rechnung Elektrik... Firma .... - tattie 28.06.11, 12:38
- Re: rechtliche Frage: Rechnung Elektrik... Firma .... - Christine70 28.06.11, 13:49
Uns ist eine Brieftaube zugeflogen :)
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