Geschrieben von shinead am 16.11.2011, 8:43 Uhr |
Rechnung per Email - Vorschriften hierzu?
Zwingende Angaben:
Menge x Preis = Summe
Rechnungsnummer
Rechnungsdatum
Deine Steuernummer und der Hinweis, dass Du nicht Umsatzsteuerpflichtig bist (Kleinunternehmer).
Die Rechnung muss im Original eingehen. Für elektronische Rechnungen gibt es diverse Vorschriften. Zum Beispiel muss sichergestellt werden, dass das Dokument nicht verändert werden kann. Ein pdf ist aber abänderbar. Man muss also dann mit diversen Zertifikaten arbeiten, die sich ehrlich gesagt für einen Kleinunternehmer nicht lohnen.
Im Gegenzug muss der Empfänger der Rechnung das Original aufbewahren. Sobald er die Rechnung allerdings auf dem Rechner "verschiebt", ist es eine Kopie.
Wir haben das Thema gerade in der Firma durch. Schick das pdf vorab und sende das Original dann mit Unterschrift hinterher.
- Rechnung per Email - Vorschriften hierzu? - like 15.11.11, 20:56
- Leena, Hilfe - like 15.11.11, 21:18
- Re: Rechnung per Email - Vorschriften hierzu? - shinead 16.11.11, 8:43
- Re: Rechnung per Email - Vorschriften hierzu? - like 16.11.11, 8:58
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