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Geschrieben von like am 15.11.2011, 20:56 Uhr

Rechnung per Email - Vorschriften hierzu?

Wenn ich eine Rechnung per Email zusende, kann ich die ja nicht unterschreiben. Welche Vorschriften gibt's da?
Hab jetzt im Web gelesen, dass eine Rechnungsnummer drauf muss. Umsatzsteuerpflichtig bin ich nicht - es handelt sich um Vermietung (an privat). Also dann noch meine Einkommensteuernummer (ist das sicher? hab ich eine andere Möglichkeit?) Ist das alles korrekt so?

 
3 Antworten:

Leena, Hilfe

Antwort von like am 15.11.2011, 21:18 Uhr

schreib dir PN

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Re: Rechnung per Email - Vorschriften hierzu?

Antwort von shinead am 16.11.2011, 8:43 Uhr

Zwingende Angaben:

Menge x Preis = Summe
Rechnungsnummer
Rechnungsdatum
Deine Steuernummer und der Hinweis, dass Du nicht Umsatzsteuerpflichtig bist (Kleinunternehmer).

Die Rechnung muss im Original eingehen. Für elektronische Rechnungen gibt es diverse Vorschriften. Zum Beispiel muss sichergestellt werden, dass das Dokument nicht verändert werden kann. Ein pdf ist aber abänderbar. Man muss also dann mit diversen Zertifikaten arbeiten, die sich ehrlich gesagt für einen Kleinunternehmer nicht lohnen.

Im Gegenzug muss der Empfänger der Rechnung das Original aufbewahren. Sobald er die Rechnung allerdings auf dem Rechner "verschiebt", ist es eine Kopie.

Wir haben das Thema gerade in der Firma durch. Schick das pdf vorab und sende das Original dann mit Unterschrift hinterher.

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Re: Rechnung per Email - Vorschriften hierzu?

Antwort von like am 16.11.2011, 8:58 Uhr

danke. War hilfreich. Insbesonders dein letzter Satz ist eine gute Idee.

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