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Geschrieben von saulute am 21.10.2005, 21:14 Uhr

Re:an Nr.3

Wobei die Traditionspflicht nicht zu unterschätzen ist,auch wenn ich dir recht geben muß, dass es dabei eine gewisse Freiwilligkeit entfält. Die Tradition und das Pflichtbewußtsein ist meistens seit der Generationen so tief verwurzelt, dass die Betreuung der Familie im Pflegeheim für beide Seiten unglücklich ausgehen würde. Schuldgefühle für den pfleger und die resignation für die zu pflegende Person wären die folgen eines solchen Handelns.

 
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