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Geschrieben von Benedikte am 17.08.2005, 4:20 Uhr

Re:vor Gericht und auf hoher See

ist man in Gottes HAnd. Ich wäre vorsichtig an Deiner Stelle, denn ein Autofahrer ist immer " mehr" schuld als ein RAdfahrer oder Fussgänger, da er für die sogenannte Betriebsgefahr des Autos gradestehen muss.Und nach Deiner Schilderung könnte man auch- mit ein bisschen bösen Willen- von einem Teilverschulden oder Mitverschulden ausgehen.Als Unfallbeteiligte musst Du nichts aussagen, kannst aber. KAnn aber dann alles gegen Dich verwendet werden.Als nur-zeigen musst Du aussagen. Tip- warte doch ab, als was Sie Dich vernehmen. Du schreibst das ja nicht formfrei auf, sondern kriegst einen Bogen. Und da solltest Du schauen, ob Du als Zeugin oder Unfallbeteiligte vernommen wirst.
Und: Erfahrungsgemäß wird sich der Radfahrer von einem Anwalt vertreten lassen und erfahrungsgemäß wird der dann Schmerzensgeld und Schadenersatz geltend machen- da musst Du auch aufpassen. Vielelicht solltest Du Dich gkleich anwaltlich vertreten lassen-

Benedikte

 
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