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Geschrieben von Benedikte am 04.12.2005, 17:19 Uhr

Re Du bist im Unrecht

und kannst das im allgemeinen Teil des BGB, bei den Willenserklärungen, nachlesen. Kurzum- ein Vertrag kommt durch übereinstimmende WE zustande, beim Kaufvertrag durch Angebot und Annahme. Das Auslegne der Ware mit Preisschild ist aber kein Angebot, sondern nur eine unverbindliche invitatio ad offerendum, das richtige Angebot machst Du, indem Du es aufs Fliessband legst. Die können sich dann überlegen, ob sie es annehmen oder nicht. Und können einen anderen Preis verlangen- auf den Du nicht eineghen musst.

Du kannst auch nicht verlangen, dass Du ein Auto für einen Euro kriegst, wenn es einen Druckfehler gibt und Autos statt für 10.000 € für einen angeboten werden.Von daher- die Filialleiterin hat aus Kulanz so gehandelt, nicht aus rechtlichem Muss.

Die LAge ist dann anders zu beurteilen, wenn das Geschäft missbrauchlich Kunden durch Lockpreise anzieht- aber das war nicht die Frage.

Benedikte

 
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