Geschrieben von Benedikte am 04.12.2005, 17:19 Uhr |
Re Du bist im Unrecht
und kannst das im allgemeinen Teil des BGB, bei den Willenserklärungen, nachlesen. Kurzum- ein Vertrag kommt durch übereinstimmende WE zustande, beim Kaufvertrag durch Angebot und Annahme. Das Auslegne der Ware mit Preisschild ist aber kein Angebot, sondern nur eine unverbindliche invitatio ad offerendum, das richtige Angebot machst Du, indem Du es aufs Fliessband legst. Die können sich dann überlegen, ob sie es annehmen oder nicht. Und können einen anderen Preis verlangen- auf den Du nicht eineghen musst.
Du kannst auch nicht verlangen, dass Du ein Auto für einen Euro kriegst, wenn es einen Druckfehler gibt und Autos statt für 10.000 € für einen angeboten werden.Von daher- die Filialleiterin hat aus Kulanz so gehandelt, nicht aus rechtlichem Muss.
Die LAge ist dann anders zu beurteilen, wenn das Geschäft missbrauchlich Kunden durch Lockpreise anzieht- aber das war nicht die Frage.
Benedikte
- Einkaufen: Ware falsch ausgepreist - Rechtslage? - Rio 03.12.05, 18:30
- Re: Einkaufen: Ware falsch ausgepreist - Rechtslage? - *Mare* 03.12.05, 18:34
- Der ausgezeichnete Preis gilt immer... - krueml 03.12.05, 18:41
- Re: hab mal gegoogelt - Rio 03.12.05, 19:41
- Kannst beruhigt sein... - krueml 03.12.05, 20:38
- ist mir auch passiert und ich bekam die Ware - flo03 04.12.05, 6:35
- wobei wenn die VK an der kasse merkt, das der preis überklebt wurde, ist es anders - hypnose 04.12.05, 8:51
- ist mir auch passiert und ich bekam die Ware - flo03 04.12.05, 6:35
- Kannst beruhigt sein... - krueml 03.12.05, 20:38
- Sowas passiert bei ... - matiz 04.12.05, 15:34
- Re Du bist im Unrecht - Benedikte 04.12.05, 17:19
- Re:So kann man sich täuschen,.... - JoVi66 04.12.05, 20:29
- @Benedikte - krueml 05.12.05, 8:53