Geschrieben von juschka am 06.03.2005, 9:33 Uhr |
@Ralph
Moin, Moin!
Du hast doch Ahnung, zahlt das AA bei Umzug in eine kleinere Wohnung auch Renovierungskosten?
Dank dir!
Re: Bin zwar net Ralph, aber die Antwort lautet: Nein. (ot)
Antwort von Silence am 06.03.2005, 12:59 Uhr
LG
Das kommt darauf an...
Antwort von Ralph am 06.03.2005, 16:19 Uhr
Hi Juschka,
im Prinzip ist es so, daß einmalige Leistungen nicht mehr gewährt werden. Allerdings gibt es Ausnahmen.
Wenn Du z.B. in einer zu teuren Wohnung lebst und das Amt Dich auffordert, in eine günstigere zu ziehen, dann gehören Renovierungskosten, sofern diese erforlich sind (vertraglich bei Auszug festgelegt, die neue Wohnung ist verwohnt) zu den Umzugskosten, die vom Amt übernommen werden können.
Da gibt es kein allgemeines ja und nein, es kommt sehr auf den Einzelfall an.
Bist Du angemessen untergebracht und wilst nur in eine "schönere" Wohnung ziehen, ist das nicht Angelegenheit des Amtes. In diesem Fall würde vom Amt nichts übernommen.
Viele Grüße
Ralph/Snoopy