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Geschrieben von Cruelchen am 26.10.2016, 19:48 Uhr

Privatinsolvenz und Daten

Ja muss sogar. Manche Beschlüsse in der Insolvenz müssen öffentlich bekannt gemacht werden, damit die Fristen in Gang gesetzt werden. Und das geht nur durch öffentliche Bekanntgabe, damit die Frist für jeden gilt, also auch für Gläubiger, die bislang am Insolvenzverfahren nicht teilnehmen.

 
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