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Geschrieben von Jo2003 am 14.03.2006, 20:54 Uhr

Pflegekinder

Die Nachbarn meiner Arbeitskollegin haben ein Pflegekind (Deutsch - wurde wegen misshandlungen den Eltern entzogen) das jetzt 18 Monate alt ist. Seit dem 7. Lebensmonat lebt es bei den Pflegeeltern... Jetzt wollen die leiblichen Eltern das Kind wieder...
Reicht eine Therapie aus, um ein Kind wieder zu bekommen? Ich hoffe, die Pflegeeltern dürfen den Kleinen behalten.

 
7 Antworten:

Re: Pflegekinder

Antwort von diana am 14.03.2006, 21:21 Uhr

Hallo,
das die sich überhaupt noch wagen das Kind zu wollen. Ich hoffe das dies nicht klappt..das arme Kind. Wer weiß was wieder passiert...und wenn es vielleicht erst in 1-2 Jahren passiert. Nun hat es liebe..und kann evtl auch vergessen....

LG
diana

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Re: Pflegekinder

Antwort von lucalara am 14.03.2006, 23:33 Uhr

Hallo,

das kommt ganz darauf, an bei wem die elterliche Sorge liegt. Liegt sie bei einem Vormund, dann wird es für die leibl. Eltern schwieriger. Liegt das Sorgerecht bei den leibl. Eltern, dann wird es widerrum für die Pflegeeltern schwer. Die Pflegeeltern können einen Antrag auf Verbleib beim Gericht stellen. Daraufhin wird nochmal sehr gründlich überprüft, ob die leibl. Eltern sich stabilisiert haben. Soweit ich weiß ist es bei Kindermißhandlung eher schwierig für die leibl. Eltern da durchzukommen und dem Gericht zu beweisen, dass es sich gebessert hat. z.B. wenn die Eltern Alkoholiker oder Drogensüchtig sind ist es relativ einfach festzustellen ob sie clean oder trocken sind, aber bei Kindermißhandlung ist es eben sehr schwierig. Ich denke, dass die Pflegeeltern gute Chancen haben, dass der Kleine bei Ihnen bleibt. Auch noch aus dem Grund, weil er doch schon über die Hälfte seines Lebens schon bei den Pflegeeltern lebt. Da sind für den Kleinen die Pflegeeltern die Bezugspersonen. Zu den leibl. Eltern ist die Bindung sicher nicht so gut.

Wenn das Jugendamt bzw. das Familiengericht wirklich zum Wohle des Kindes entscheidet, dann bleibt der Kleine bei den Pflegeeltern. Aber nicht alle Gerichte handeln nach Kindeswohl, denn wenn das Kind zu den leibl Eltern zurückkommt, dann muß das Pflegegeld an die Pflegeeltern nicht gezahlt werden und das Jugendamt hat einen Fall weniger. Es ist echt traurig aber wahr, dass manche Jugendämter so arbeiten.

Aber ich denke von der Situtation wie du es hier beschreibst, haben die Pflegeeltern gute Chancen.

LG Johanna (hoffentlich auch bald eine Pfelgemama)

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Re: Pflegekinder

Antwort von Lafeme am 15.03.2006, 0:28 Uhr

erst nach 24 monaten bleibt ein kind komplett in einer pflegefamilie, alles was danach kommt ist ausnahme.

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Re: Pflegekinder

Antwort von Lafeme am 15.03.2006, 0:36 Uhr

auch auf die gefahr der gnadenlosen steinigung möcht ich mal erwähnen das der job als pflegeeltern total schwer ist und jeder der das macht sollte sich bewusst darüber sein das die kinder in den meisten fällen immer nach hause kommen und es gibt zu hauf fälle wo der aufenthalt oder entzug des kindes nicht gerechtfertigt ist..

als pflegepaar sollte man die kleine grenze nicht überschreiten zu vergessen das es nicht das eigene kind ist..

und jedem elternpaar sollte eine chance vergönnt sein denn sich hinzustellen und zu sagen "hoffentlich" bleibt das kleine bei den pflegis ist ziemlich von oben herab..keiner sieht in die situation hinein (abgesehen von den wirklich krassen und belegten fällen die ich auf keinen fall in schutz nehmen möchte) aber urteilt nicht immer zu schnell..

und jeder der pflegeeltern machen möchte wünsche ich viel kraft denn die wird man brauchen..

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Re:@ Lafeme

Antwort von lucalara am 15.03.2006, 11:39 Uhr

Hallo,

also es gibt schon den Unterschied von Kurzzeitpflege oder Bereitschaftspflege oder eben Dauerpflege. Es gibt sogar Dauerpflege mit ohne Rückkehroption, wenn die Eltern nicht mehr Leben oder nicht auffindbar sind oder in Lebenslanger Haft.

Also unsere Sachbearbeiterin hat uns erzählt, dass ca. 95% der Dauerpflegekinder bei den Pflegeeltern bis zur Volljährigkeit bei Ihnen aufwachsen. Den bei Dauerpflegekinder handelt es sich leider oft um die schwierigen Fällen, wo Kinder geschützt werden müssen. Bei der Bereitschaftspflege die ca. 6 Monate bis 2 Jahre dauert ist immer eine Rückkehroption vorzusehen. wie z.B. Thearapie der Eltern wegen Alkohol oder ein langer Krankenhausaufenthalt, Rehalbilitation.

Natürlich kann es immer passieren, dass sich die Eltern gut stabiliesieren und das Kind wiederzurück kann. Da ist ja auch in Ordung, aber ich denke insbesonere bei Kindermisshandlung, wo insbesondere der Schutz des Kindes ansteht, ist es wirlich sehr sorgfälltig zu überprüfen ob die Eltern sich stabilisiert haben. Ich weis nicht ob 9 Monate wie im Beispiel erwähnt dafür nicht etwas zu kurz sind. Selbst eine Drogenthearapie dauert oft 2-3 Jahre, Alkohol 1-3 Jahre, Psychische Krankheiten von 1-10 Jahre. Und ich denke wenn jemand sein eigenes Kind mißhandelt, dann liegt wohl sehr wahrscheinlich eine der schwersten psychischen Störung vor und ich glaube ehrlichgesagt nicht das die in 9 Monaten komplett ausgeheilt ist. Das ist wirklich sehr kurz. Da stimmen sicher alle Psychotherapeuten zu. In letzter Zeit sind leider sehr viele Kinder an Kindermißhandlungen verstorben oder verhungert, da werden viele Menschen automatisch sensibler. Und das ist auch richtig so. Immerhin wird jedes 8 Kind in Deutschland mißhandelt. Das muß sich einer mal vorstellen. Und nur wenige dieser Fälle kommen ans Licht!!!!

Ich habe nichts gegen eine Rückführung des Kindes, aber der Schutz des Kindes muß 100% gewährleistet sein. Es ist ja kein Versuchskaninchen wo man mal kurz schaut, ob es mit den Eltern wieder klappt. Kinder zerbrechen massiv an jedem Bindungsbruch und man muß es sich sehr gut überlegen, ob man dem Kind wieder einen Binungsbruch zumuten kann und dass noch in so unsichere Verhälntisse. Ich verurteile hier keinen, nur ist das hier eine der Situationen, wie du es sagt, wo ein Kind besonders geschützt werden muß. Neun Monate Thearapie ist wirklich sehr wenig insbesondere bei Kindermißhandlung eines Säuglings. Bei so kleinen Kindern gehen Mißhandlungen oft sehr böse aus (z.B. Schütteltrauma) Oft behalten Kinder schwerste Behinderungen davon oder versterben sogar. Da geht es um das Leben des Kindes!!!!!!!!!! Das darf man nie vergessen.

LG Johanna

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Re:@ lucalara

Antwort von Lafeme am 15.03.2006, 17:34 Uhr

da teil ich meine meinung auch mit dir.
wie gesagt wollte nichts beschönigen, aber recht hast du aufjedenfall :-)

lg

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Re: Pflegekinder

Antwort von schwabenbaby am 15.03.2006, 19:48 Uhr

Ich schließe mich meinen Vorrednerinnen an, aber es gibt auch Gesetze, leider (!!!), die die "Ursprungsfamilie" schützen, eine Rückführung zu den Ursprungseltern wird immer angestrebt als Ziel.
Nur in ganz wenigen, ganz schlimmen Fällen, kann man davon ausgehen, daß eine Trennung von den Ursprungseltern für immer ist.

Traurig, aber leider wahr :-(

Dies haben wir an einer Informationsveranstaltung vom Jugendamt gelernt, unter anderem, da auch wir ein Pflegekind zu uns aufnehmen möchten.

Letztlich entscheidet das Gericht dies wahrscheinlich, ich drücke die Daumen, daß es "zum Wohl des Kindes" ausgeht!!!

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