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Geschrieben von oma am 26.04.2011, 17:58 Uhr

Oh ja, sowas hatte ich auch mal...

Ärztliches Gutachten hatte ich vorgelegt, dass ich nicht länger als 3 Stunden arbeiten kann (Bürotätigkeit). Trotzdem sollte ich - unter Androhung von Leistuingskürzung - an einem mehrwöchigen, ganztätigen PC-Grundkurs teilnehmen. Nachdem ich schon 15 Jahre lang täglich am PC gearbeitet habe, nebenbei bemerkt...

Da meine Sachbearbeiterin uneinsichtig war, habe ich einen 3 Seiten langen und sehr ärgerlichen Brief mit der Ankündigung, mir anwaltliche Hilfe zu holen, an den Leiter der Agentur für Arbeit bzw. damals noch Arbeitsamt geschrieben. Dieser war nicht in der Lage, innerhalb einer Woche Stellung zu nehmen, so dass ich einen letzten Brief an meine Sachbearbeiterin geschrieben habe. Ich hab mal einen Teil kopiert:


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"Da ich eine Bürokraft und daher sitzend tätig bin, habe ich auch nur eine zeitliche Begrenzung für das Sitzen angegeben. Ich habe jetzt weiß Gott erschöpfend dargelegt, dass ich mich nach spätestens 3 Stunden hinlegen muss. Da nutzen auch die Spitzfindigkeiten der Amtsärztin nichts, dass es doch während der Schulung Pausen gäbe, während derer ich rumlaufen oder rumstehen könne. Wie viele Zeugen brauchen Sie dafür, dass ich Laufen und Stehen noch viel weniger kann als Sitzen? Reichen 50? Die kann ich Ihnen in 10 Min. aus dem Ärmel schütteln. Und selbst die 3 Stunden schaffe ich nur unter optimalen Bedingungen, also auf einem ergonomisch geformten Stuhl, den ich wohl kaum bei einer Schulung antreffen würde.
Oder haben Sie geglaubt, dass ich eine spontane Wunderheilung erfahre aufgrund der Einschätzung der Amtsärztin? Da kann ich nur sagen: Gott erhalte Ihnen Ihren kindlichen Glauben an die Unfehlbarkeit der Ärzte und bewahre Sie vor ernsthaften Krankheiten!

Es stellt sich mir langsam die Frage, wie viel Bürokratie und wie viele Bürokraten es eigentlich braucht für die ganz einfache Feststellung: Muss jemand, der dazu nachweislich nicht in der Lage ist, an einer ganztätigen Schulung teilnehmen?
Und bitte, verschonen Sie mich mit der stereotypen Feststellung, dass ich an allen vorgeschlagenen Maßnahmen teilnehmen muss, solange ich Leistungen beziehe. Diese Leistungen sind keine Almosen von Ihren Gnaden, sondern dafür wurden in den letzten 38 Jahren von meinem Mann und mir erhebliche Beiträge eingezahlt, ohne dass bisher eine Leistung Ihrerseits in Anspruch genommen werden musste. Einen kleinen Teil dieser eingezahlten Beiträge erhalte ich jetzt während dieser 18 Monate zurück. Darauf habe ich einen Anspruch, ohne mich dafür schikanieren lassen zu müssen.

Alles, was ich tun konnte, habe ich getan und habe ich vorgelegt. Und ich finde es eine Respektlosigkeit und Frechheit, dass mir allein aufgrund dieser unsäglichen Untersuchung der Amtsärztin unterstellt wird, dass ich seit 15 Jahren Theater spiele und doch eigentlich ein ganz normales Leben führen könnte, wenn ich das nur wolle. Schließlich hat die Ärztin das nach einem SEH-UND HÖRTEST so festgestellt!!!

Ich warte nun auf die Entscheidung des Herrn N..... und behalte mir rechtliche Schritte vor, wenn ich auch bei ihm keine Einsicht erreichen konnte.

Bitte vermerken Sie, dass ich an der Maßnahme am 11.4. nicht teilnehmen werde und dies auch mit meiner Beschwerde vom 24.03. rechtzeitig bekannt gegeben habe. Ich hatte extra darum gebeten, die Sache baldmöglichst und vor allem vor Beginn der Maßnahme zu klären."
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Ich musste danach weder an diesem noch an einem anderen Kurs teilnehmen. Ich kann nur jedem raten, sich zu wehren! Wohl dem, der wie ich eine Rechtsschutzversicherung hat...

 
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