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Geschrieben von guinan am 13.09.2016, 17:11 Uhr

Österreich Bundespräsidentenwahl

Stimmt:
Der eine Kandidat ist laut einer Schmutzkambange dement und schwer an Krebs erkrankt jedoch laut seinem Arzt kerngesund.
Der andere Kandidat hat 2014 bei der PVA (Pensinonsversicherungsanstalt) einen Antrag auf Berufsunfähigkeitspension und Pflegegeld gestellt. Im März 2015 wurde das Pflegegeld nicht bewilligt, jedoch die Berufsunfähigkeitspension. Der Kandidat hat die Pension (noch) nicht angetreten

Also man hat die Wahl zwischen einem kerngesunden 72-jährigen und einem 45-jährigen, dem die Berufsunfähigkeitspension bewilligt wurde.

 
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