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Geschrieben von donnalüttchen am 12.07.2011, 13:09 Uhr

Ob die Berechnungen heute richtiger oder routinierter durchgeführt werden,

weiß ich nicht. Gegeben hat es aber in dem geschilderten Fall eine, die dann von ihm angefochten wurde als sie in den Ruhestand ging. Ehrlich gesagt hätte ich auch gedacht, dass ein nicht innerhalb einer bestimmten Frist revidiertes Urteil rechtsbindend wäre - dem ist aber offensichtlich nicht so.

Daher: besser aufheben. Einen Aktenordner mehr oder weniger einzulagern macht den Kohl auch nicht fett.

 
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