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von Leena  am 18.09.2016, 17:53 Uhr

Notwehr

Im Ausgangsposting unten ging es um ein "wenn ich als Vater den Typ dabei erwischt hätte, hätte ich ihn an Ort und Stelle umgebracht". Und ich gehe mal sehr stark davon dass, dass diese Aussage so nicht unter Notwehr fällt. "Etwas fester zuschlagen" und "ich würde ihn umbringen" ist für mich auch noch ein massiver Unterschied.

 
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