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Geschrieben von Ebba am 29.05.2014, 18:45 Uhr

Nochmal ....

.... wer eine Gefahrenquelle auf seinem Grundstück schafft und dazu gehört auch ein Pool, Teich etc., der muss sein Grundstück so sichern, dass niemand durch diese Gefahrenquelle zu Schaden kommen kann.

Möglicherweise haben die Eltern eine Mitschuld wegen einer evtl Verletzung der Aufsichtspflicht, aber so ein Kleinkind darf man schon mal 10-20 min nicht im Blick haben und in der Zeit kann es schon im Pool ertrunken sein.
Mal ganz davon abgesehen, dass ich nicht nach Hause kommen und im Pool ein totes Kind dümpeln sehen wollte.

Und was, wenn es nicht ein Pool wäre sondern zB ein durch und durch baufälliges Haus - wer müsste denn dann dafür Sorge tragen, dass dort niemand zu Schaden kommt? Müssten die Nachbarn dann ihre Kinder einsperren oder vielleicht doch der Hausbesitzer sein Grundstück sichern?

 
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