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Geschrieben von wolke76 am 22.05.2014, 21:35 Uhr

nochmal rehaantrag rentenversicherung

Hm, seeehr dubios...

Das Honorar kann die Ärztin nicht "einfach so schonmal" abrechnen. Da kann der Hase eigentlich nicht im Pfeffer liegen. Für die Honorarabrechnung muss die "Doktoressa" den mehrseitigen Befundbericht samt Abrechnungsformular abgeben - das geschieht i.d.R. MIT dem Antrag ansich. Okay, viell. hat Fr. Doktor alles direkt hingeschickt und der RVT hatte deinen Antrag noch nicht. Würde zumindest die freche Aufforderung erklären.

Es könnte schon sein, dass die abgelehnt haben, weil innerhalb einer best. Frist kein unterschriebener Antrag vorlag. dann hätte das aber in der Begründung gestanden. Wenn ich es recht verstehe, stand da aber, dass du nicht rehabedürftig bist, weil die ambulanten wohnortnahen Behandlungsmöglichkeiten noch nicht ausgeschöpft seien. Ich vermute, dass da zwei SB ihre Finger im Spiel hatten und der eine nicht wusste, was der andere macht. Echt bescheuert.

Ich empfehle dir, die Schreiben samt Umschlag gut aufzuheben (falls doch nochwas wg. der fehlenden Unterschrift kommt, kannst du gut verweisen, dass der Brief v. 7.5. erst am 22.5. angekommen ist - du hast dafür ja bestimmt auch einen Zeugen ;-) ) In den Widerspruch schreibst du all deine Wehwehchen und was du bereits dagegen unternommen hast rein (ggf. auch selbstbezahlte wie Heilpraktiker usw.), deine Frau Doktor hast du ja schon im Boot.

Warst du in der Vergangenheit oft wg. der Migräne krankgeschrieben? Dann wäre es gut, wenn du den AUD-Beleg von der Krankenkasse mit einreichst, falls beim Antrag noch nicht geschehen.

Hm, auf die Schnelle fällt mir jetzt nichts weiter ein. Wenn doch, melde ich mich nochmal.

LG und viel Erfolg!

 
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